Jetzt Betreuungsgeld beantragen, hier alle Infos, und der Antrag
Kinder, sind sie nicht was schönes? Natürlich machen Kinder auch Arbeit, und können stressen, aber dafür gibt es ja jetzt seit heute einen garantierten Kita Platz für alle, und das tolle daran, der ist gesetzlich vorgeschrieben! Damit kann man als Mutter dann schnell wieder arbeiten gehen, und das Kind in einer Kita unterbringen garantiert! Natürlich kann man das Kind auch bei einer Tagesmutter unterbringen, auch das ist garantiert möglich. Wer das allerdings nicht möchte, der kann Betreuungsgeld beantragen. Das ist zwar jetzt nicht die Welt, aber immerhin gibt es für jede Mutter die ihr Kind selbst betreut 100 Euro von Vater Staat, und das jeden Monat, und zwar vom 15 bis zum 36 Lebensmonat des Kindes. Das gilt natürlich auch wenn Väter zuhause bleiben! Voraussetzung ist allerdings, das daß Kind nach dem 1.August 2012 geboren worden ist. In diesem Falle gibt es einen Rechtsanspruch entweder auf eine Betreuungsstelle, oder auf das Betreuungsgeld. Der Antrag auf Betreuungsgeld ist online verfügbar. Wir haben für euch den Antrag auf Betreuungsgeld Download gefunden. Am besten ihr füllt den Antrag sofort aus, egal ob ihr vor habt arbeiten zu gehen, oder nicht, das Betreuungsgeld ist eine staatliche Leistung, also warum nicht nehmen wenn sie euch zusteht. Das Onlineformular für Betreuungsgeld ist ein amtlicher Vordruck zur Beantragung des Betreuungsgeld. Ihr könnt den Antrag auf Betreuungsgeld online ausfüllen, abspeichern, und gleich ausdrucken, um ihn einzureichen. Dann schickt ihr den Antrag an die Stadt, Gemeindeverwaltung, Kreisverwaltung oder wer sonst für euch zuständig ist. Wir würden euch ja empfehlen das Geld auf ein Sparkonto zu legen, um es für den Führerschein, das erste Auto, tolle Weihnachtsgeschenke oder einfach als Startkapital für die Ausbildung eurer Kinder zurückzulegen. Vielleicht auch für die erste Wohnung oder andere Gelegenheiten wie Feiern, Hochzeit und so weiter, es gibt so viele Möglichkeiten für die dieses Geld gut ist, und es steht jedem zu der die Kinderbetreuung bis zum 36.sten Lebensmonat nicht in Anspruch nimmt!